Auslandsreise: Neues Pikerl?

Mit abgelaufenem Pickerl ins Ausland - Einreise wird oft verweigert

Probleme vor allem in Kroatien, Ungarn und Slowenien

"Verärgerte Kraftfahrer berichten in letzter Zeit wieder häufig, dass sie an der kroatischen, ungarischen oder slowenischen Grenze massive Problemen bekommen, wenn sie mit abgelaufenem Pickerl einreisen wollen", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Und das obwohl die periodische Begutachtung des Fahrzeugs im Hinblick auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit dem Recht des Landes unterliegt, in dem das Auto zugelassen ist."

In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" Zeit, die Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. "Rechtliche Konsequenzen gibt es deswegen keine. Es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Andere Länder gewähren ihren Bürgern aber keine Toleranz oder es gelten kürzere Toleranzfristen als in Österreich. "Häufig wird dort gegen Ausländer, wie eben Österreicher, eine Geldstrafe verhängt oder es werden sogar noch vor Ort die Kennzeichen abgenommen. Auch die Verweigerung der Einreise ist leider keine Seltenheit, obwohl das klar den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen widerspricht. Demnach müsste nämlich das Recht des Herkunftslandes respektiert werden", stellt die ÖAMTC-Juristin klar.

Abgelaufenes Pickerl unbedingt noch vor der Urlaubsfahrt erneuern

Der ÖAMTC hat das österreichische Verkehrsministerium ersucht, die ausländischen Ressortkollegen auf die rechtswidrige Vorgangsweise ihrer Behörden hinzuweisen. Von den ungarischen Behörden haben die ÖAMTC-Juristen die Zusage erreicht, dass zumindest keine Autos mit abgelaufenem Pickerl beschlagnahmt werden. "Um sich hundertprozentig vor Behördenwillkür zu schützen, sollte man trotzdem eine vor oder während der Urlaubsfahrt fällige Begutachtung noch rechtzeitig vor Urlaubsantritt vornehmen lassen", empfiehlt Pronebner. "Abgesehen davon muss sich ein Fahrzeug unabhängig von der Laufzeit des aktuellen Pickerls immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Dies gilt selbstverständlich auch innerhalb Österreichs. Denn auch eine gültige Plakette sagt nichts über den aktuellen Fahrzeugzustand aus."

Sollte es wegen eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu Problemen kommen, empfiehlt die Clubjuristin, mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter der Telefonnummer +43 (0)1 25 120 00 Kontakt aufzunehmen. Von dort wird sofort die Verbindung zum diensthabenden ÖAMTC-Juristen hergestellt.
 

Quelle: ÖAMTC
Foto: bikercom

 
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