
Mit abgelaufenem Pickerl ins Ausland - Einreise wird oft verweigert
Probleme vor allem in Kroatien, Ungarn und Slowenien
"Verärgerte
Kraftfahrer berichten in letzter Zeit wieder häufig, dass sie an der
kroatischen, ungarischen oder slowenischen Grenze massive Problemen bekommen,
wenn sie mit abgelaufenem Pickerl einreisen wollen", weiß ÖAMTC-Juristin
Verena Pronebner. "Und das obwohl die periodische Begutachtung des
Fahrzeugs im Hinblick auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit dem Recht des
Landes unterliegt, in dem das Auto zugelassen ist."
In Österreich
haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" Zeit, die
Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. "Rechtliche Konsequenzen gibt es
deswegen keine. Es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im
Schadensfall entstehen", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Andere Länder
gewähren ihren Bürgern aber keine Toleranz oder es gelten kürzere
Toleranzfristen als in Österreich. "Häufig wird dort gegen Ausländer, wie
eben Österreicher, eine Geldstrafe verhängt oder es werden sogar noch vor Ort die
Kennzeichen abgenommen. Auch die Verweigerung der Einreise ist leider keine
Seltenheit, obwohl das klar den internationalen kraftfahrrechtlichen
Vereinbarungen widerspricht. Demnach müsste nämlich das Recht des
Herkunftslandes respektiert werden", stellt die ÖAMTC-Juristin klar.
Abgelaufenes
Pickerl unbedingt noch vor der Urlaubsfahrt erneuern
Der ÖAMTC hat das
österreichische Verkehrsministerium ersucht, die ausländischen Ressortkollegen
auf die rechtswidrige Vorgangsweise ihrer Behörden hinzuweisen. Von den
ungarischen Behörden haben die ÖAMTC-Juristen die Zusage erreicht, dass
zumindest keine Autos mit abgelaufenem Pickerl beschlagnahmt werden. "Um
sich hundertprozentig vor Behördenwillkür zu schützen, sollte man trotzdem eine
vor oder während der Urlaubsfahrt fällige Begutachtung noch rechtzeitig vor
Urlaubsantritt vornehmen lassen", empfiehlt Pronebner. "Abgesehen
davon muss sich ein Fahrzeug unabhängig von der Laufzeit des aktuellen Pickerls
immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Dies gilt
selbstverständlich auch innerhalb Österreichs. Denn auch eine gültige Plakette
sagt nichts über den aktuellen Fahrzeugzustand aus."
Sollte es wegen
eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu Problemen kommen, empfiehlt die
Clubjuristin, mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter der
Telefonnummer +43 (0)1 25 120 00 Kontakt aufzunehmen. Von dort wird sofort die
Verbindung zum diensthabenden ÖAMTC-Juristen hergestellt.
Foto: bikercom



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